In Deutschland hat jedes Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse den Anspruch auf einen Zuschuss je nach Krankenkasse bis zu 741 € pro Hörgerät bei einer Verordnung eines Hörgerätes durch einen HNO-Arzt mit Kassenzulassung.
Bei Hilden HÖRT erhalten Sie auch höherwertige Technik zum Kassensatz - achten Sie auf unsere ständigen Angebote. Sollten Sie sich für mehr Technik oder noch kleinere Hörgeräte entscheiden wird Ihnen der Krankenkassenanteil voll angerechnet und dementsprechend vom Preis abgezogen.
Für alle höherwertigen Hörgeräte mit Eigenanteil bieten wir Ihnen auch eine bequeme Ratenzahlung mit einer 0 % Hörgeräte-Finanzierung an.
Gesetzlich Versicherte haben alle 6 Jahre Anspruch auf den Zuschuss der Krankenkasse für eine Hörgeräteversorgung. Privat Versicherte können häufig schon früher neu versorgt werden.
Für eine kostenlose und unverbindliche Beratung können Sie uns einfach in unserem Fachgeschäft besuchen, oder telefonisch unter 02103-4936988 einen persönlichen Termin vereinbaren.